Ein Prokurist, Leiter Finanzen, unterzeichnete ohne genaue Prüfung ein Festpreisangebot, dessen Kalkulation fehlerhaft war. Durch die Verpflichtung zur Vertragserfüllung erlitt das Unternehmen einen nennenswerten finanziellen Schaden und machte den Prokuristen für diesen persönlich haftbar.