AUTOVERSICHERUNG

Gemeinsam schützen wir, was Ihnen am Herzen liegt.


DER RICHTIGE SCHUTZ FÜR SIE UND IHR FAHRZEUG


Kein Haft­pflichtschutz bedeutet keine Zulassung. Als Fahrzeugbesitzer sind Sie dazu verpflichtet Ihr Fahrzeug zu ver­sichern. Während die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig sind, ist die Kfz-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Denn sie haftet bei Sach-, Per­sonen- und Vermögensschäden, die durch Ihr Fahrzeug entstehen.


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IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN


FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT EINE VERSICHERUNGSPFLICHT?

Alle motorisierten Fahrzeuge über 20 km/h müssen versichert sein. Insbesondere PKW, LKW, Motorrad, Mofa, Roller aber auch Anhänger betrifft dies. All diese Fahrzeuge benötigen ein Kenn­zeichen und somit einen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form einer Haft­pflichtversicherung.

WELCHE OPTIONEN GIBT ES?

Ein Schutzbrief kann vereinbart werden, sodass im Fall einer Panne oder eines Unfalls schnell geholfen und das Fahrzeug z.B. abgeschleppt und für Ersatz gesorgt wird. Zudem kann der Fahrer eines Fahrzeugs zusätzlich abgesichert werden.

WELCHE VERSICHERUNGSARTEN GIBT ES?

Neben der Haft­pflichtversicherung wird zwischen einer Teil-oder Vollkaskoversicherung unterschieden.

Abgedeckt durch die Teilkasko sind:
– Glasschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
– Marderbisse
– Zusammenstöße mit Tieren
– Diebstahl (auch Teilentwendung)
– Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel oder weitere Elementargefahren


Abgedeckt durch die Vollkasko sind:
– alle Leistungen der Teilkasko
– zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug (z.B. wenn das Fahrzeug in einem selbstverschuldeten Unfall beschädigt wird)
– Schäden durch unbekannte Schädiger (z.B. Fahrerflucht)


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