Gemeinsam schützen wir, was Ihnen am Herzen liegt.
Kein Haftpflichtschutz bedeutet keine Zulassung. Als Fahrzeugbesitzer sind Sie dazu verpflichtet Ihr Fahrzeug zu versichern. Während die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig sind, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Denn sie haftet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihr Fahrzeug entstehen.
Alle motorisierten Fahrzeuge über 20 km/h müssen versichert sein. Insbesondere PKW, LKW, Motorrad, Mofa, Roller aber auch Anhänger betrifft dies. All diese Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen und somit einen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung.
Ein Schutzbrief kann vereinbart werden, sodass im Fall einer Panne oder eines Unfalls schnell geholfen und das Fahrzeug z.B. abgeschleppt und für Ersatz gesorgt wird. Zudem kann der Fahrer eines Fahrzeugs zusätzlich abgesichert werden.